Alle Informationen, Beiträge, Urteile und Hinweise wurden nach bestem Wissen sorgfältig zum Zeitpunkt ihrer Erstellung zusammengestellt. Es wird jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernommen. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle rechtliche Prüfung. Die dargestellten Urteile und Ansichten sind unverbindlich, und es besteht keine Garantie, dass diesen im Streitfall gefolgt wird.
14 Ratgeber-Artikel zu diesem Thema
Verständlich erklärte Rechtsinformationen von spezialisierte Anwälten. Kostenlose Ratgeber für Verbraucher.
Fundiertes Rechtswissen, verständlich aufbereitet

Der gelbe Schein liegt beim Arbeitgeber, doch am Abend steht die Frage im Raum: Darf ich trotzdem beim Nebenjob aushelfen? Viele Arbeitnehmer glauben, eine Krankschreibung bedeute automatisch Stubenarrest. Das stimmt so nicht, aber die Sache hat einen Haken, der schon manchen Job gekostet hat.

Ein Brief im Briefkasten, Betreff Abmahnung: Verstoß gegen die Hausordnung. Für viele Mieter ist das der erste Kontakt mit dem Thema Kündigungsdrohung überhaupt. Meist geht es um Lärm nach 22 Uhr, herumstehende Fahrräder im Treppenhaus oder einen Hund, der angeblich zu oft bellt. Die Frage, die dann sofort im Raum steht: Kann mein Vermieter mir wirklich kündigen, nur weil ich gegen die Hausordnung verstoßen habe?

Ein Brief liegt im Kasten: Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung, mehrere hundert Euro, fällig innerhalb weniger Wochen. Wer das Geld gerade nicht aufbringen kann, denkt sofort an den schlimmsten Fall: Verliert man deswegen die Wohnung? Die Antwort ist differenzierter, als viele Vermieter-Drohbriefe suggerieren.

Systematische Ausgrenzung, Demütigungen vor Kollegen, unlösbare Aufgaben als Falle — Mobbing am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten. Wer Monat für Monat unter solchen Bedingungen arbeitet, steht irgendwann vor der Frage: Muss ich die reguläre Kündigungsfrist einhalten oder darf ich sofort gehen?

Zwei Monate keine Miete — und der Vermieter fragt sich, wie lange er noch warten muss, bevor er handeln darf. Gleichzeitig fragt sich der Mieter, ob er noch eine Chance hat, die Kündigung abzuwenden. Beide Seiten unterschätzen regelmäßig, wie präzise das Gesetz die Fristen vorschreibt und wie schnell Fehler auf beiden Seiten teuer werden.

Der Brief liegt auf dem Tisch: fristlose Kündigung, sofort wirksam, keine Abmahnung vorher. Für viele Arbeitnehmer ist das ein Schock — und gleichzeitig der Moment, in dem die entscheidende Frage zählt: Ist diese Kündigung überhaupt rechtswirksam?

Die Abmahnung liegt auf dem Küchentisch, der Vermieter droht mit fristloser Kündigung — wegen Verstoßes gegen die Hausordnung. Doch so einfach ist das rechtlich nicht: Nicht jede Hausordnung ist überhaupt verbindlich, und selbst bei einem echten Pflichtverstoß gelten strenge gesetzliche Voraussetzungen, bevor ein Mietverhältnis fristlos beendet werden darf.

Schnell noch die Kündigung per WhatsApp tippen und morgen aufhören — das klingt nach einem Minijob, funktioniert aber rechtlich nicht. Ein Minijob ist arbeitsrechtlich kein Sonderfall: Er unterliegt denselben gesetzlichen Regeln wie jedes andere Beschäftigungsverhältnis, von der Schriftform über Kündigungsfristen bis hin zum Kündigungsschutz.

Die Kündigung liegt im Briefkasten — und plötzlich soll die Wohnung, in der man seit Jahren lebt, in wenigen Monaten geräumt sein. Vermieter können ein Mietverhältnis nur aus den gesetzlich anerkannten Gründen beenden: Eigenbedarf nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB und außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 BGB sind die beiden häufigsten Konstellationen, mit denen Mieter konfrontiert werden.

Das Kündigungsschreiben liegt auf dem Tisch, Wirkung ab sofort — keine Kündigungsfrist, kein Übergang, kein Gehalt mehr. Die fristlose Kündigung ist das schärfste Instrument des deutschen Arbeitsrechts und trifft Betroffene häufig völlig unvorbereitet. Doch Schock und Resignation sind schlechte Ratgeber: Denn die rechtlichen Hürden für eine wirksame außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB sind hoch, und viele Arbeitgeber erfüllen sie schlicht nicht.

Der Umzug ist beschlossene Sache, die neue Wohnung schon gefunden — doch das Mietrecht kennt kein Pardon: Eine Kündigung, die formell falsch oder zu spät beim Vermieter eingeht, ist unwirksam. Das bedeutet in der Praxis: Sie zahlen weiter Miete, obwohl Sie längst ausgezogen sind.

Fristlose Kündigung vom Vermieter erhalten? Wann diese rechtmäßig ist und mit welchen Strategien Sie sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzen können.

Mietrückstände aufgebaut? Welche Rechte Sie als Mieter haben, wie Sie eine Kündigung abwenden und welche Fristen entscheidend sind.

Arbeitszeitbetrug kann zur fristlosen Kündigung führen. Welche Handlungen als Betrug gelten und wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wehren.
Unsere spezialisierten spezialisierte Anwälte helfen Ihnen weiter. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Jetzt kostenlos beraten lassen